OÖ. Hundehaltegesetz

Seit 1. Juli 2003 gilt das OÖ. Hundehaltegesetz, dass einige Neuheiten vorsieht:

* Personen, die vor dem 1.07.03 noch keinen Hund gehalten haben, müssen eine Áusbildung absolvieren und bis Jahresende 03 einen SACHKUNDENACHWEIS erbringen!

* Jeder Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung über € 730.000,-- für seinen Hund abzuschließen. Eine Bestätigung ist der Gemeinde vorzulegen!

* Im Ortsgebiet herrscht Leinen- und/oder Maulkorbpflicht. Ausgenommen sind im Einsatz befindliche Polizei-, Hilfs- und Rettungshunde, ausgebildete Jagdhunde und Behindertenhunde.

* Hundeexkremente im Ortsgebiet sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen!

Nähere Informationen zum neuen Hundehaltegesetz gibt's auf allen Gemeindeämtern und im Internet unter www.alleswow.at

15.07.2003