Feuerpolizei - Feuerbeschau

Feuerpolizeiliche Überprüfung aller Objekte im Gemeindegebiet. Risikoobjekte (Schulen, Gasthöfe mit großen Sälen, Kirche, etc.) werden alle drei Jahre überprüft, Bauernhöfe alle 8 Jahre und Wohn-häuser alle 15 Jahre. Auskünfte über die nächsten Feuerbeschauen erteilt das Gemeindeamt.

Zuständig