Gemeinde ZELL AM MOOS
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Die Grabgebühren werden für fünf Jahre vorgeschrieben.
Preise pro Jahr, inkl. 10% USt:
Reihengräber: Einzelgrab: € 30,--; Doppelgrab: € 40,--Wandgräber: Einzelgrab: € 40,--; Doppelgrab: € 50,--Urnengrab (Erdgrab): € 30,--Urnengrab (Urnenwand): € 50,--
Für Verstorbene, welche ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Zell am Moos hatten (Gemeindefremde Personen) wird ein Zuschlag von 50 % aufgeschlagen.
Leichenhalle:Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Kühlanlage beträgt für jeden angefangenen Tag € 60,--, wobei jedenfalls eine Mindestgebühr für 3 Tage verrechnet wird.