Grabgebühren

Die Grabgebühren werden für fünf Jahre vorgeschrieben.

Preise pro Jahr, inkl. 10% USt:

Reihengräber:  Einzelgrab: € 30,--; Doppelgrab: € 40,--
Wandgräber:    Einzelgrab: € 40,--; Doppelgrab: € 50,--
Urnengrab (Erdgrab):          € 30,--
Urnengrab (Urnenwand):   € 50,--

Für Verstorbene, welche ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Zell am Moos hatten (Gemeindefremde Personen) wird ein Zuschlag von 50 % aufgeschlagen.

Leichenhalle:
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Kühlanlage beträgt für jeden angefangenen Tag € 60,--, wobei jedenfalls eine Mindestgebühr für 3 Tage verrechnet wird.