Gemeinde ZELL AM MOOS
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Für den Anschluss eines Objekts an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Zell am Moos ist eine einmalige Anschlussgebühr fällig.
Für Neubauten bzw. Um- und Zubauten wird eine Kanalanschlussgebühr bzw. ergänzende Kanalanschlussgebühr vorgeschrieben.
Nähere Informationen dazu erteilt das Gemeindeamt.