Kanalbenützungsgebühr und -grundgebühr

Gebühr für die Einleitung von Abwässern in die gemeindeeigene Kanalisation. Im ersten Quartal wird eine Akontozahlung (50 % des Vorjahresverbrauchs) eingehoben. Im Laufe des Jahres erfolgt die Abrechnung.

Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Anschluss, jedoch bei Objekten mit mehreren Betrieben je Betrieb und bei Objekten mit mehreren Wohnungen je Wohneinheit          € 100,00 exkl. 10 % USt. 

Für Objekte, die eine Verbrauchsmenge von 50 m³ jährlich unterschreiten, wird eine Mindestkanalbenützungsgebühr für 50 m³ verrechnet.

Die jährliche Kanalbenützungsgebühr exkl. 10 % USt. pro Kubikmeter beträgt:

Ab 01.01.2021 € 4,15 exkl. 10 % USt. pro m³

Ab 01.01.2022 € 4,30 exkl. 10 % USt. pro m³

Die Wassergebühren für das Trinkwasser werden von privaten Wassergenossenschaften vorgeschrieben.