Tourismusabgabe

Die Tourismusabgabe (Nächtigungsabgabe) ist vom Zimmer- bzw. -ferienwohnungsvermieter für jede Nächtigung anhand der Gästeanmeldungen zu entrichten. € 2,20 pro Nacht.

Von der Entrichtung der Tourismusabgabe sind befreit u.a.: 1. Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden; 2. Personen aus Anlass einer Berufsausbildung; 3. Zivildiener, Wehrdiener aus diesem Anlass; 3. Berufstätige, Erwerbstätige (Wochenpendler welche einen Zweiwohnsitz benötigen)

Zweitwohnungsbesitzer zahlen eine Jahrespauschale. Die Zweitwohnsitzabgabe wird einmal jährlich vorgeschrieben.

siehe Tourismusabgabenverordnung der Gemeinde Zell am Moos ab 01.10.2014 und OÖ Tourismusabgabegesetz 1991 idgF