Erstbesamungen

Die Förderung für Erstbesamungen von Rindern erfolgt ab 2004 nicht mehr aufgrund der vorgelegten Besamungsscheine, sondern durch die Vorlage der Tierliste (Registerauszug aus der zentralen Rinderdatenbank). Pro weiblichem Rind ab 1,5 Jahren wird ein Zuschuss von € 5,80 gewährt. Die Förderung kann jederzeit unter Vorlage der Tierliste am Gemeindeamt behoben werden. Besamungsscheine werden nicht mehr akzeptiert!

Zuständig